Caravan-Stellplätze
Die Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile stehen ausschließlich Vereinsmitgliedern zu Verfügung. Regattateilnehmer wenden sich bitte vor der Anreise an den Geländewart.
Die Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile stehen ausschließlich Vereinsmitgliedern zu Verfügung. Regattateilnehmer wenden sich bitte vor der Anreise an den Geländewart.
Bootstrailer dürfen nur auf dem Vereinsgelände abgestellt werden, wenn der Name des Eigners gut leserlich am Trailer angebracht wurde. Dies gilt auch für alle Landliegeplätze. Trailer ohne Namen werden vom Vereinsgelände entfernt.
Grundsätzlich sind Kfz auf dem Parkplatz vor der Schranke abzustellen. Das Befahren des Vereinsgeländes mit Kfz ist nur kurzfristig und ausnahmsweise gestattet. Ausnahmen sind der Transport schwerer Sachen, das Holen oder Bringen von Wohnwagen, das Holen oder Bringen von Booten im Frühjahr bzw. Herbst und zu Regatten, Schwerbehinderung. Für alle anderen Gelegenheiten stehen Schubkarren am Eingang des Geländes zur Verfügung.